Wissenswertes

Worüber Sie informiert sein sollten:

Restwert

Unter Restwert versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand. Keinesfalls kann der Restwert dadurch ermittelt werden, dass vom Wiederbeschaffungswert die Reparaturkosten in Abzug gebracht werden. Die Findung des Restwertes und die höhenmäßige Gestaltung desselben unterliegt anderen Einflussgrößen, wie Marktgängigkeit des Fahrzeuges, Reparaturmöglichkeit, Zerstörung (Art und Umfang der Beschädigung), Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden, Markt für den Wert unbeschädigter Teile und dem Markt für das beschädigte Fahrzeug.

Wiederbeschaffungswert

Die Höhe des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeuges ist der Wert, den Ihr Fahrzeug vor dem Schadenfall hatte oder ein vergleichbares Fahrzeug hat, das Sie wieder beschaffen würden. Der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges wird somit auch über die jeweils aktuelle öffentliche Marktlage bestimmt.

Technischer Totalschaden

Von einem technischen Totalschaden spricht man immer dann, wenn die ordnungsgemäße Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges nicht möglich ist.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden hingegen spricht man dann, wenn die für eine Reparatur notwendigen Aufwendungen zzgl. Wertminderung den Wiederbeschaffungswert um 30% übersteigen. Die Besonderheit ist hier, dass das Fahrzeug durchaus durch Reparatur noch in einen fahrtüchtigen Zustand versetzt werden könnte, was sich aber aus wirtschaftlichen Gründen einfach nicht mehr lohnt.

Unechter Totalschaden

Von einem unechten Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur an sich technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, dem Geschädigten aber die Weiterbenutzung des reparierten Fahrzeuges nicht zumutbar ist.

Merkantiler Minderwert

Der merkantile Minderwert, welcher oft auch als kaufmännischer Minderwert bezeichnet wird, beschreibt eine Wertminderung des Autos, die z. B. nach einer unfallbedingten Reparatur dadurch entsteht, dass es nicht mehr in den Zustand versetzt werden kann, den es vor dem Unfall hatte. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass die tatsächlichen Schäden vollends beseitigt worden sind.

Letztlich ergibt sich der merkantile Minderwert daraus, dass das Fahrzeug jetzt mit dem Makel des "Unfallwagens" versehen ist, was eine nachhaltige Wertbeeinträchtigung auf dem Gebrauchtwagenmarkt darstellt.

Abzug „Neu für Alt“ („NfA“)

Werden bei der Reparatur Ihres unfallgeschädigten Fahrzeuges Neuteile eingebaut oder Fahrzeugteile neu lackiert, erfährt Ihr Fahrzeug eine gewisse Wertsteigerung. Die Kosten für diese Wertsteigerung wollen die Versicherer nicht tragen. Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer nur die Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Von den Kosten der Ersatzteile und den Kosten der Lackierung wird dann ein dem Alter des Fahrzeugs entsprechender Abzug gemacht (sog. NfA-Abzug, „Neu für Alt“).

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